Unsere Nutzungsbedingungen
Dieser Hochseilgarten ist mit dem neuesten Sicherungssystem, dem sogenannten Rope Roller System ausgestattet. Dieses einmalige Dekra-abgenommene Sicherungssystem sorgt dafür, dass sich kein Teilnehmer mehr unbeabsichtigt aushängen kann. Dennoch ist es außerordentlich wichtig, dass Sie konzentriert und verantwortungsvoll mit sich und den Sicherungen umgehen. Andernfalls können schwere Verletzungen die Folge sein. Bitte schützen Sie sich und beachten Sie all unsere Sicherheitshinweise, Hinweisschilder, Traineranweisungen und die folgenden Benutzerregeln.
§ 1 Nutzung
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Jeder Teilnehmer muss diese Nutzungsbedingungen vor Betreten des Hochseilgartens durchlesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er diese Benutzungsregeln verstanden und zur Kenntnis genommen hat, sowie mit ihnen einverstanden ist. Bei Kindern und Jugendlichen müssen die Sorgeberechtigten diese Benutzungsregeln durchlesen und mit den minderjährigen Teilnehmern durchsprechen. Die Sorgeberechtigten betätigen mit ihrer Unterschrift, die Benut- zungsregeln durchgelesen, verstanden und den minderjährigen Teilnehmern vermittelt zu haben.
Die Benutzung des Hochseilgartens ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Den Weisungen der Park-Mitarbeiter ist daher unbedingt Folge zu leisten. Bei auftretenden Unsicherheiten oder Problemen hat der Teilnehmer sofort das Personal herbeizurufen oder herbeirufen zu lassen.
Die Nutzung darf nur erfolgen, wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen (gesunde körperliche und psychische Verfassung) beim Begehen, weder eine Gefahr für sich, noch für andere darstellt. Kinder unter 12 Jahren müssen immer in Begleitung eines Erwachsenen in den Parcours sein (max. 2 Kinder pro Erwachsener). Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich Schulklassen. Jugendliche von 12 – 17 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Personen, die alkoholisiert sind oder unter Epilepsie leiden, dem Einfluss von Drogen, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, sind nicht berechtigt, den Klettergarten zu begehen. Schwangeren, Bandscheibengeschädigten, sowie frisch operierten, wird vom Besuch des Hochseilgartens dringend abgeraten.
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Die Nutzung von 1,5 Std beginnt zu dem vereinbarten Zeitpunkt nach der Sicherheitseinweisung. Die Veranstaltung findet bei jeder Wetterlage statt, solange die Sicherheit gewährleistet ist. Die Entscheidung hierüber treffen die Mitarbeiter des HOCHSEILGARTEN GÜNZBURG. Jeder Hochseilgartenbesucher muss diesen Entscheidungen unverzüglich Folge leisten.
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Jeder Teilnehmer muss an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitsdemonstration vor Begehen des Klettergartens teilnehmen. Bei Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen des Veranstalters können die betreffenden Personen vom Hochseilgarten ausgeschlossen werden. Ein Rückforderungsanspruch für die verbliebene Zeit besteht gegenüber dem Veran- stalter in diesem Falle nicht. Die Sicherheitsausrüstung darf nur bestimmungsgemäß und nach erfolgter Einweisung und Kontrolle durch einen Sicherheitstrainer verändert werden.
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Die Gewichtsbeschränkung beträgt 120 Kilo. Das Maximalgewicht für den Free Fall (13 Meter Heldensprung) beträgt 100 Kilo.
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Der Roperoller muss so geführt werden, dass er sich immer über der gesicherten Person befindet.
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Es dürfen sich maximal drei Personen gleichzeitig auf einer Plattform der verschiedenen Parcours aufhalten.
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Auf jedem Sicherungsseil zwischen den Plattformen darf nur eine Person pro Station gesichert sein. Das Berühren der Sicherungsseile ist verboten.
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Die Seilbahnparcours dürfen nur von jeweils einer Person benutzt werden. Es darf erst gestartet werden, wenn der jeweilige Seilbahnparcours komplett frei ist. (Alle drei Seilbahn Stationen)
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Kindern unter 12 Jahren ist es nicht gestattet, die Seilbahnparcours zu benutzen.
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Die Waldseilgarten Wallenhausen GmbH behält sich vor, die Seilrutschen jederzeit aus sicherheitstechnischen Gründen zu schließen.
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Alle Nutzer haben sich strikt an die Anweisungen der Mitarbeiter zu halten und diese zu befolgen. Sollten trotz einmaliger Ermahnung die Anweisungen nicht eingehalten werden, sind die Mitarbeiter berechtigt den Nutzer sofort des Hochseilgartens zu verweisen. Ein Rückforderungsanspruch für die verbliebene Zeit besteht gegenüber dem Veranstalter in diesem Falle nicht.
§ 2 Sicherheitsstandards und Haftung
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Der Hochseilgarten wird vor jeder Benutzung von den Mitarbeitern auf ihre Sicherheit geprüft. Die Mitarbeiter weisen die Nutzer in die Sicherheitsbestimmungen ein und überprüfen deren Einhaltung bei der Nutzung.
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Die Haftung für Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch der Anlage oder der Ausrüstung durch den Nutzer wird ausgeschlossen.
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Der Nutzer haftet für mutwillige Schäden, die durch ihn an der Anlage oder der Ausrüstung entstehen.
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Jegliche Gegenstände (z.B. Schmuck, Kamera, Mobiltelefon, Getränkeflaschen, etc.), die eine Gefahr für sich selbst oder für andere darstellen können, dürfen beim Begehen nicht mitgeführt werden. Schals bzw. Halstücher müssen abgenommen werden und lange Haare sollten zusammengebunden werden. Für abgegebene Gegenstände und Garderobe können wir keine Haftung übernehmen.
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Die Nutzung des Hochseilgartens ist nur mit geschlossenem, festem Schuhwerk erlaubt.
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Aus Gründen des Hygieneschutzes ist das Tragen einer Kopfbedeckung (z.B. Mütze oder Hygienetuch) unter dem Helm Pflicht.
§ 3 Nutzungsentgelt
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Das Nutzungsentgelt ist vor der Nutzung zu entrichten.
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Möglicherweise auftretende Wartezeiten nach Beginn der Nutzung (z.B. Plattform besetzt, Übung besetzt etc.) sind unbeachtlich und führen zu keiner Minderung des Nutzungsentgelts. Bei Abbruch aus sicherheitstechnischen Gründen wie z.B. Gewitter besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintritts.
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Die ausgeliehene Ausrüstung muss pfleglich behandelt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar, und darf während der Begehung des Hochseilgartens nicht abgelegt werden. Das Gelände darf mit der Sicherheitsausrüstung nicht verlassen werden. Die Ausrüstung muss unverzüglich nach der abgelaufenen Mietzeit von 1,5 Stunden wieder zurückgegeben werden. Nach dieser Zeit, muss ein Aufpreis EUR 5,- je angefangene halbe Stunde nachgezahlt werden. Ausgenommen von Regel Nr. 2 sind Erwachsene, die Kinder unter 12 Jahren begleiten, diese müssen immer vorrausrutschen und ihr Kind auf der gegenüberliegenden Plattform in Empfang nehmen. Bei der Seilbahn darf ein Erwachsener lediglich ein Kind unter 12 Jahren begleiten.
Daneben gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.